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Recht auf Reparatur


Kundeninformation

Die Informationspflichten von Herstellern nach der Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799) gelten nicht für alle Produkte, sondern nur für die Waren, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind. Anhang II verweist auf die jeweiligen EU-Rechtsakte, die bereits Reparierbarkeitsanforderungen enthalten.

Wir stellen keine Produkte her oder vertreiben solche, die unter eine reparaturpflichtige Kategorien laut Anhang II fallen:

• Haushaltswaschmaschinen
• Haushaltswaschtrockner
• Haushaltsgeschirrspüler
• Kühlgeräte
• Elektronische Displays
• Schweißgeräte
• Staubsauger
• Server
• Datenspeicherprodukte
• Mobiltelefone
• Schnurlostelefone
• Tablets
• Elektro-Kleinfahrzeuge, z. B. E-Scooter
• Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel
• Haushaltskleingeräte
• Unterhaltungselektronik
• IT-Produkte
• andere energieverbrauchsrelevante Produkte